Hürth: Finanzausschuss befürwortet Beherbergungssteuer

Hürth: Finanzausschuss spricht sich für Beherbergungssteuer aus. 2,50 Euro pro Person und Nacht, Antrag für Rat am 29. September.

Von Hürths Redaktion1 Min. Lesezeit

Der Finanzausschuss der Stadt Hürth hat sich in seiner jüngsten Sitzung für die Einführung einer Beherbergungssteuer ausgesprochen. Nach den Angaben der Verwaltung sollen Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Privatzimmern und -wohnungen sowie Ferienwohnungen im Stadtgebiet künftig mit 2,50 Euro pro Person und Übernachtung belegt werden.

Die Steuer soll unabhängig vom Anlass der Übernachtung gelten. Eine Unterscheidung zwischen privaten und beruflich veranlassten Übernachtungen ist nicht vorgesehen. Erhoben werden soll die Abgabe für maximal 21 aufeinanderfolgende Übernachtungen. Nach Einschätzung der Verwaltung beginnt bei längeren Aufenthalten zunehmend der Bereich des dauerhaften Wohnens.

Von der Beherbergungssteuer ausgenommen sind Minderjährige. Ebenfalls nicht erfasst werden Einrichtungen, in denen die Unterbringung nicht dem klassischen Beherbergungszweck dient. Dazu zählen nach Angaben der Stadt unter anderem Krankenhäuser, Hospize sowie Senioren- und Pflegeheime.

Entscheidung des Rates steht noch aus

Die abschließende Entscheidung über die Einführung der Beherbergungssteuer trifft der Rat der Stadt Hürth in seiner Sitzung am 29. September.

Digitaler Vollzug geplant

Die Stadt will bei der Erhebung auf einen einfachen und digitalen Verwaltungsprozess setzen. Beherbergungsbetriebe sollen sich nach Bekanntmachung der Satzung bei der Stadt registrieren. Dafür wird derzeit ein elektronischer Workflow entwickelt, über den die erforderlichen Daten unkompliziert übermittelt werden können.

Die Steuer soll quartalsweise erklärt und entrichtet werden. Auch hierfür ist ein elektronischer Prozess mit einer direkten Möglichkeit zur Zahlung per E-Payment vorgesehen.

Außerdem sollen digitale Buchungs- und Vermittlungsplattformen möglichst in einen einfachen und effizienten Vollzug einbezogen werden. Nach den Erkenntnissen der Stadtverwaltung Hürth führt bislang lediglich Airbnb die entsprechende Steuer unmittelbar an die Stadt ab. Schnittstellen zu weiteren Buchungsportalen bestehen demnach derzeit nicht.

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