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Lkw kippt in Graben – Fahrer leicht verletzt

Unfall auf der Werler Straße in Hamm-Rhynern sorgt für Straßensperrung und Verkehrsbehinderungen

Von Blaulichtreport
Lkw kippt in Graben – Fahrer leicht verletzt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Dienstag, dem 2. Dezember, sorgte ein Lkw-Unfall südlich des Zehntgarbenwegs in Hamm-Rhynern für erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen. Ein 24-jähriger Fahrer aus Sundern war gegen 10:40 Uhr auf der Werler Straße in Richtung Norden unterwegs, als es zu dem Unfall kam.

Unfallhergang und Rettungsmaßnahmen

Laut den Angaben des Polizeipräsidiums Hamm musste der Fahrer sein Gespann verkehrsbedingt abbremsen. Dabei kam der Lkw aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und landete im angrenzenden Graben. Das schwere Fahrzeug kippte dabei auf die rechte Seite und lag zum Teil noch auf dem Seitenstreifen.

Der 24-jährige Fahrer konnte sich trotz des Unfalls leicht verletzt selbst aus dem Führerhaus befreien. Ein Rettungswagen brachte ihn anschließend zur ambulanten Behandlung in ein Hammer Krankenhaus.

Bergungsarbeiten und Verkehrsmaßnahmen

Um den Lkw bergen zu können, war es zunächst notwendig, den Anhänger zu entladen. Die darauf folgende Bergung des Fahrzeugs erforderte eine vollständige Sperrung der Werler Straße auf Höhe der Unfallstelle in beiden Fahrtrichtungen. Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes leiteten entsprechende Verkehrsmaßnahmen ein, um die Situation vor Ort zu sichern.

Die Sperrung der Werler Straße dauerte bis 18:30 Uhr an. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens kam es im gesamten Bereich zu erheblichen Verzögerungen und Staus.

Auswirkungen auf den Verkehr und aktuelle Hinweise

Solche Unfälle zeigen, wie schnell es auf vielbefahrenen Straßen zu weitreichenden Beeinträchtigungen kommen kann. Die Polizei weist darauf hin, dass Verkehrsbehinderungen auf wichtigen Verbindungsstraßen nicht nur die Unfallbeteiligten, sondern auch viele andere Verkehrsteilnehmer betreffen können.

Die Polizei Hamm bittet alle Verkehrsteilnehmer, in derartigen Fällen den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen und von unnötigen Fahrten durch das betroffene Gebiet abzusehen.

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