Kind bei Unfall an Bushaltestelle verletzt

Leichte Verletzungen bei Verkehrsunfall in Hürth-Berrenrath: 11-jährige Schülerin nach Zusammenstoß mit Auto vorsorglich ins Krankenhaus gebracht.

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
Kind bei Unfall an Bushaltestelle verletzt

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Am Donnerstagnachmittag kam es in Hürth-Berrenrath zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 11-jährige Schülerin leicht verletzt wurde. Das Mädchen wurde nach dem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug vorsorglich in eine Klinik gebracht. Die Polizei nutzte den Vorfall, um auf die Gefahren beim Überholen von Schul- und Linienbussen hinzuweisen.

Hergang des Unfalls

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 54-jährige Fahrer eines Ford gegen 15 Uhr die Wendelinusstraße in Richtung "Weiler Berrenrath". Am Wendelinusplatz hatte ein Bus an einer Haltestelle gehalten und sein Warnblinklicht eingeschaltet. Zeitgleich betrat die Schülerin die Fahrbahn, um die Straße vor dem Bus zu überqueren. Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem herannahenden Ford und dem Mädchen, wodurch dieses stürzte und leichte Verletzungen erlitt.

Die Polizei nahm Unfallspuren auf und befragte Zeugen vor Ort. Das Verkehrskommissariat ermittelt weiterhin zu den genauen Umständen des Unfalls.

Regelungen zum Überholen von Bussen

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Überholen von Schul- und Linienbussen, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht gestattet ist.

  • Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht, die anhalten, dürfen grundsätzlich nicht überholt werden.
  • Das Vorbeifahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand erlaubt.
  • Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr.
  • Unfallprävention und Aufklärung

    Die Polizei Rhein-Erft-Kreis betont, wie wichtig Vorsicht und Rücksichtnahme im Bereich von Haltestellen sind – besonders bei eingeschaltetem Warnblinklicht. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit kann schwere Unfälle verhindern, insbesondere wenn Kinder die Fahrbahn überqueren.

    Weitere Informationen zum Vorfall und zu den gesetzlichen Bestimmungen sind beim zuständigen Verkehrskommissariat oder unter offiziellen Informationsangeboten der Polizei erhältlich.

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