Einbruch in Wesselinger Gaststätte – Bargeld aus Spielautomaten gestohlen
Polizei sucht Zeugen nach nächtlichem Einbruch auf der Ahrstraße

In der Nacht zum Sonntag, den 23. November 2025, kam es in Wesseling zu einem Einbruch in eine Gaststätte auf der Ahrstraße. Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung des Falls.
Einbruch in Wesselinger Gaststätte – Polizei bittet um Hinweise
Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, verschafften sich ein oder mehrere bislang unbekannte Täter in der Nacht zu Sonntag gewaltsam Zugang zu dem Gastronomiebetrieb. Der Inhaber hatte sein Lokal am Samstagabend gegen 23 Uhr verlassen. Als er am folgenden Tag gegen Mittag zurückkehrte, entdeckte er den Einbruch.
Nach ersten Ermittlungen entwendeten die Täter Bargeld aus Spielautomaten. Beamte des Kriminalkommissariats sicherten Spuren am Tatort, darunter auch deutlich sichtbare Hebelmarken an der Eingangstür. Im Anschluss wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Zeugenaufruf der Polizei
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis bittet Zeuginnen und Zeugen, die in der Nacht zum 23. November 2025 verdächtige Beobachtungen im Bereich der Ahrstraße gemacht haben, sich mit sachdienlichen Hinweisen an die zuständigen Ermittlungsbehörden zu wenden.
Hintergrund: Automaten als Ziel von Einbrüchen
Immer wieder geraten Gaststätten mit Spielautomaten ins Visier von Kriminellen. Das schnelle Bargeld in den Automaten stellt für Täter häufig ein lukratives Ziel dar.
Die Ermittler hoffen nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um die bislang unbekannten Täter identifizieren zu können.
Sicherung und Dokumentation der Spuren
Am Tatort dokumentierten die alarmierten Polizeikräfte alle auffindbaren Spuren sorgfältig. Dies ist ein wichtiger Schritt im weiteren Verlauf der Ermittlungen und kann entscheidend dazu beitragen, den oder die Täter zu überführen.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis betont die Bedeutung jeder noch so kleinen Beobachtung rund um Tatzeit und -ort.
Wer entsprechende Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter den bekannten Kontaktwegen bei den Ermittlungsbehörden zu melden.
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